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Basistherapeutika beeinflussen die klinischen und biologischen Anzeichen der Krankheit, um idealerweise das Fortschreiten der radiologischen Befunde aufzuhalten oder sogar zum Stillstand zu bringen bzw. in manchen Fällen eine Remission der Erkrankung herbeizuführen.

 

Verordnung und Dauer der Behandlung

Die Verordnung dieser Arzneimittel sollte so früh wie möglich nach der RA-Diagnose erfolgen. Eine frühzeitige Verordnung erhöht die Wirksamkeit und beeinflusst das Fortschreiten der radiologischen Symptome positiv.

Die Behandlung wird aufrechterhalten, solange sie wirkt und gut vertragen wird. Das bedeutet, diese Arzneimittel werden langfristig, also über mehrere Jahre eingenommen.

Bei den meisten Basistherapeutika dauert es ein paar Wochen, bis die Wirkung einsetzt, und ihre Wirksamkeit wird in der Regel erst 3 bis 6 Monate nach ihrer Verordnung beurteilt.

 

Auswahl des Basistherapeutikums

Es gibt keine strengen und einheitlichen Regeln für die Auswahl des einen oder anderen Basistherapeutikums, doch man unterscheidet normalerweise zwischen den klassischen Basistherapeutika (DMARD) und Arzneimitteln, die stärker in das Immunsystem eingreifen (Biopharmaka). Sofern zum Zeitpunkt der Diagnose keine Anzeichen für einen besonderen Schweregrad vorliegen, wählt der Arzt zunächst ein klassisches Basistherapeutikum, wie z. B. Methotrexat. Wenn die rheumatoide Arthritis besonders aktiv und aggressiv ist, kann sich dennoch bereits im Anfangsstadium ein Biopharmakum als erforderlich erweisen.

Die Auswahl der Moleküle richtet sich größtenteils nach den Begleiterkrankungen und den eventuellen Kontraindikationen bestimmter Basistherapeutika. Außerdem hängt sie von der Erfahrung des Rheumatologen und von der Einstellung des Patienten ab (Angst vor bestimmten Nebenwirkungen, Verabreichungsart, Verabreichungshäufigkeit).

Der verordnende Arzt bemüht sich immer um das beste Nutzen-Risiko-Verhältnis.

In manchen Ländern kann auch der Preis des Arzneimittels bei der Auswahl eine Rolle spielen.

 

Klassische Basistherapeutika

  • Hydroxychloroquin (PLAQUENIL)

Dieses Arzneimittel wird gern bei einer potenziell harmlosen rheumatoiden Arthritis verordnet, oder bei diagnostischer Unklarheit zwischen einer RA und einer anderen chronisch-entzündlichen Erkrankung des rheumatischen Formenkreises, insbesondere Lupus erythematodes (Schmetterlingsflechte).

Es wird in der Regel gut vertragen, die Einnahme erfolgt in Form von Tabletten und erfordert eine regelmäßige Überprüfung der Laborwerte und eine regelmäßige Augenuntersuchung.

  • Methotrexat

Bei einer potenziell schweren Polyarthritis ist METHOTREXAT heute das meist eingesetzte Erstlinientherapeutikum. Es kann oral oder in Form einer wöchentlichen Injektion verabreicht werden.

Außer einer regelmäßigen Überprüfung der Laborwerte ist eine Überwachung der Lunge erforderlich, da Lungenerkrankungen in seltenen Fällen zu den eventuell durch Methotrexat ausgelösten Nebenwirkungen gehören. Dieses Erstlinien-Basistherapeutikum, das in der Regel sehr gut verträglich ist, eignet sich auch für Kinder.

Methotrexat wird entweder als Monotherapie oder als Kombinationstherapie mit anderen Basistherapeutika angewandt, was die Wirkung der Behandlung verstärkt.

  • Leflunomid (ARAVA)

Eine Alternative zu Methotrexat ist Leflunomid (ARAVA), das täglich oral eingenommen wird. Es erfordert eine Überwachung der Blutwerte und des Blutdrucks.

  • Sulfasalazin (SALAZOPYRIN)

Seltener kommt heute Sulfasalazin (SALAZOPYRIN) als klassisches Basistherapeutikum zum Einsatz. Es weist eine geringere Wirkkraft auf als Methotrexat, und außerdem sind eventuelle allergische Reaktionen zu befürchten.

In der Behandlung der klassischen, potenziell schweren rheumatoiden Arthritis kommt heute von den erwähnten Basistherapeutika vor allem Methotrexat als Erstlinientherapie zum Einsatz, zumal Biopharmaka als Erstlinientherapie genehmigt wurden und ihr Anwendungsbereich sich deutlich erweitert hat.