Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in Luxemburg?
Vertragliche Kindertagesstätten
Diese Kindertagesstätten werden von privaten Vereinen geführt und auf der Grundlage eines Vertrags vom Familienministerium unterstützt. Letzteres gewährleistet die Finanzierung der Einrichtung und legt die Normen in Bezug auf Gruppengröße, Qualifikation des Personals, Gebäudeeinrichtung usw. fest. Die meisten dieser Kindertagesstätten nehmen Kinder von 0 bis 4 Jahren auf.
Schülerhorte (Maisons relais)
Ein im Jahr 2005 in Kraft getretenes Gesetz veranlasste die meisten Gemeinden des Großherzogtums Luxemburg zur Gründung von Betreuungseinrichtungen für Schulkinder mit der Bezeichnung Schülerhorte (Schülerheime (foyers scolaires) in Luxemburg-Stadt), die zu 50 % vom Familienministerium und zu 50 % von der Kommunalverwaltung finanziert werden. Wie in den vertraglichen Kindertagesstätten ist die Anzahl der Kinder pro Betreuungsperson bei den unter 2-Jährigen auf 6 beschränkt, bei den 2- bis 5-Jährigen auf 9 und bei den 6- bis 12-jährigen auf 11.
Private Krippen
Zahlreiche Krippen und Kindertagesstätten in Luxemburg sind Privatunternehmen. Jede Krippe muss den Eltern eine Zulassung, die sie zur Führung ihrer Einrichtung berechtigt, vorlegen können. Diese Zulassung regelt vor allem infrastrukturelle Bedingungen, Personalfragen und die Gruppengröße.
Tageseltern
Die Gesetzgebung und die Organisation in Bezug auf die Betreuung durch Tageseltern hat sich vor ein paar Jahren geändert. Eine vom Familienministerium ausgestellte Zulassung berechtigt die Tageseltern zur Ausübung ihres Berufs. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen sie eine Grundausbildung absolvieren, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und in die Überprüfung des Betreuungsortes einwilligen. Außerdem darf die festgelegte Höchstanzahl an Kindern, die von einer Familie betreut werden, nicht überschritten werden.
Der Dienst „Agence Dageselteren“, der infolge dieses neuen Gesetzes gegründet wurde, übernimmt diese Schulungen sowie die Vermittlung zwischen Eltern und Tagesfamilien.
Nützliche Internetseiten:
Betreuung durch Angehörige
Viele Familien lassen ihre Kinder von Angehörigen betreuen. Dabei handelt es sich häufig um die Großeltern, die bei Bedarf die Betreuung der Kinder übernehmen.