Die Einnahme von Arzneimitteln in der Schwangerschaft wirft viele Fragen auf. Mit gutem Grund, denn die Schwangerschaft ist eine besondere Phase, während derer selbst mit manchen alltäglichen Arzneimitteln vorsichtig umgegangen werden muss.

 

Wovon sprechen wir?

Wer den Beipackzettel aufmerksam liest, bekommt mitunter Gänsehaut: Tatsächlich scheint kein Arzneimittel vollkommen unbedenklich zu sein! Deshalb trauen sich viele schwangere Frauen nicht, Arzneimittel einzunehmen, selbst wenn sie von einem Arzt verordnet wurden.

Sehr wenige Arzneimittel können Fehlbildungen beim Fötus auslösen (teratogene Arzneimittel), vor allem wenn sie im 1. Trimenon der Schwangerschaft eingenommen werden, oder sich negativ auf die Entwicklung des Fötus auswirken.

Dennoch erfordern bestimmte Erkrankungen die Einnahme von Arzneimitteln, um schwerwiegenden Komplikationen für die Mutter oder das ungeborene Kind zu vermeiden, insbesondere bei Epilepsie, Diabetes, Bluthochdruck, bakteriellen Infektionen usw.

 

Wer ist betroffen?

  • Alle schwangeren Frauen, unabhängig vom Schwangerschaftsstadium

 

Was gilt es zu beachten?

Vor der Schwangerschaft:

Während der Schwangerschaft:

  • Selbst alltägliche Arzneimittel wie Aspirin können bei einer Einnahme während der Schwangerschaft schwerwiegende Komplikationen auslösen.
  • Die Einnahme von Paracetamol ist möglich, sollte aber in geringen Dosen und zeitlich begrenzt erfolgen.
  • Bei leichten Schwangerschaftsbeschwerden werden homöopathische Arzneimittel empfohlen. (Wenn nach ein paar Tagen keine deutliche Besserung eingetreten ist, suchen Sie Ihren Arzt auf.)
  • Kaufen Sie Ihre Arzneimittel und Vitamine in der Apotheke. Auf diese Weise haben Sie die Gewissheit, dass Sie ein hochwertiges Produkt erhalten, und darüber hinaus können Sie sich von Ihrem Apotheker beraten lassen.

 

Sie sind krank?

  • Nehmen Sie kein Arzneimittel ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker.
  • Sagen Sie Ihrem Arzt und dem Apotheker, dass Sie schwanger sind, bevor Sie ein Arzneimittel einnehmen.
  • Sie unterziehen sich einer Behandlung? Setzen Sie diese Behandlung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt ab. Eine nicht behandelte Erkrankung kann nämlich schwerwiegende Komplikationen für die Mutter und den Fötus bewirken.