Bei chronischen Erkrankungen, unabhängig davon, ob es sich um rheumatische Erkrankungen handelt oder nicht, ist die Einhaltung der empfohlenen und verordneten Behandlung von entscheidender Bedeutung. (Man bezeichnet sie als Compliance.)
Das gewissenhafte Befolgen der Therapie bildet nicht nur die Voraussetzung für eine realistische Einschätzung der Ergebnisse und potenziellen Nebenwirkungen, sondern auch die Vertrauensgrundlage der Beziehung zwischen der medizinischen Fachkraft und dem Patienten / der Patientin.
Angesichts der Ergebnisse internationaler Register geht man davon aus, dass die Therapie-Aufrechterhaltung in der RA-Behandlung mit Biopharmaka innerhalb von 3 Jahren nur bei 50 % liegt, was bedeutet, dass 50 % der Patienten / Patientinnen ihr Biopharmazeutikum aufgrund der ausbleibenden Wirkung oder aufgrund von Nebenwirkungen innerhalb der ersten 3 Behandlungsjahre absetzen und wechseln.
Wir haben über einen Zeitraum von 6 Jahren die Therapie-Aufrechterhaltung unserer RA-Patienten, die in der Ambulanz der Zithaklinik eine intravenöse Biopharmaka-Behandlung erhalten, analysiert und eine Aufrechterhaltungsrate von über 80 % während dieses Zeitraums festgestellt, d. h. also ein Wert, der die offiziellen internationalen Zahlen deutlich überschreitet.
Bei einer engmaschigen Begleitung (Diese Patienten haben einmal im Monat oder alle 2 Monate einen Termin bei der zuständigen Pflegekraft oder dem behandelnden Rheumatologen.) und einer zügigen Anpassung der Behandlung beim Auftreten von Problemen liegt die Compliance bei 100 %, da diese Patienten vor Ort betreut und überwacht werden. Die sehr ermutigenden Ergebnisse belegen die Bedeutung der regelmäßigen Betreuung als Voraussetzung für Behandlungserfolg und Behandlungssicherheit.
Bei Zweifeln oder Problemen müssen die Patienten die Möglichkeit haben, sich zeitnah an ihre medizinische Fachkraft zu wenden, damit sie nicht zu übereilten Entscheidungen ohne angemessene Beratung verleitet werden.
Die (nicht berichtete) Nichteinhaltung der Behandlung kann dazu führen, dass vom Arzt ungeeignete Behandlungsänderungen beschlossen werden, was das Risiko an Nebenwirkungen erhöht.