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Was sind Biopharmaka?

Seit den 2000er Jahren haben die Biopharmaka die Polyarthritis-Behandlung revolutioniert, indem sie das Therapieangebot erweiterten, was eine Linderung der Symptome und eine Verlangsamung des Krankheitsverlaufs ermöglichte.

Diese Arzneimittel werden als „biologisch“ bezeichnet, weil ihre Herstellung auf der Biologie beruht, anstatt auf der Chemie (wie bei den klassischen Arzneimitteln). Es handelt sich um Produkte, die mit modernen Methoden aus der Molekularbiologie auf der Grundlage von lebenden Zellen (humanen oder tierischen Ursprungs) hergestellt werden.

Diese Arzneimittel verändern die Immunantwort, wodurch entzündungshemmende Wirkungen erzielt werden.

Wie alle Arzneimittel können Biopharmaka, die in der Polyarthritis-Behandlung eingesetzt werden, Nebenwirkungen auslösen. Diese Nebenwirkungen treten nicht zwangsläufig bei jedem Betroffenen auf und können von einem Patienten zum anderen unterschiedlich ausfallen.

 

Die Nebenwirkungen

Ein Absetzen des Präparats ist bei den meisten Nebenwirkungen nicht erforderlich:

  • Lokale Reaktionen an der Injektionsstelle, Rötungen, Schwellungen oder Juckreiz können auftreten. Um solche Begleiterscheinungen zu begrenzen, sollten Sie sich genau an die Anweisungen des Pflegepersonals und die Anleitungen auf der Packungsbeilage des Arzneimittels halten. Sollten die Rötungen bestehen bleiben, tragen Sie eine Antihistaminsalbe auf und verständigen Sie Ihren Rheumatologen.
  • Allergische Reaktionen können auftreten, z. B. Juckreiz, rote Flecken an einer Stelle oder am ganzen Körper, plötzliches Schwitzen oder Atembeschwerden. In diesem Fall muss der Arzt unverzüglich verständigt werden.
  • Infektionsrisiko: Tatsächlich können Biopharmaka bestimmte Infektionen begünstigen, da sie die Immunabwehr verändern. Meistens handelt es sich um harmlose Infektionen, der Rheumatologe sollte aber dennoch darüber in Kenntnis gesetzt werden.
  • Weitere schwerwiegendere Risiken, wie z. B. Krebs oder andere sekundäre Immunerkrankungen, werden in den internationalen Registern sorgfältig erforscht, doch derzeit gibt es keine besonderen Warnungen.

 

Um einen besseren und risikofreien Umgang mit Ihrer Biopharmaka-Behandlung im Alltag zu gewährleisten, sollten Sie folgende Anweisungen beachten:

  • Bei Fieber, Schüttelfrost, Husten, Rachenschmerzen oder Brennen beim Wasserlassen auf die Injektion verzichten. Suchen Sie Ihren Arzt auf und wenden Sie das verordnete Antiinfektivum über die gesamte empfohlene Dauer an. Setzen Sie die Biopharmaka-Behandlung erst fort, wenn Sie wieder gesund sind.
  • Bei Wunden, die trotz entsprechender Maßnahmen nicht heilen, verständigen Sie Ihren Arzt.
  • Lassen Sie regelmäßig Bluttests durchführen, damit der Verlauf Ihrer Erkrankung überwacht werden kann.
  • Wenn Sie sich einem operativen Eingriff unterziehen müssen, denken Sie daran, Ihrem Arzt mitzuteilen, dass Sie ein Biopharmazeutikum einnehmen. Ihr Rheumatologe informiert Sie über die entsprechenden Anweisungen (z. B. vorübergehendes Absetzen des Arzneimittels).
  • Um jegliche Infektionen zu vermeiden, ist eine einwandfreie Mundhygiene und Zahnpflege Wenn Behandlungsmaßnahmen mit Infektionsrisiko erforderlich sind (Ziehen von Zähnen, Behandlung von Abszessen usw.), verordnet Ihr Zahnarzt Ihnen ein Antibiotikum.
  • Bestimmte Impfungen werden dringend empfohlen, wie z. B. die Grippeschutz- oder Pneumokokkenimpfung. Dagegen sind sogenannte „Lebendimpfungen“ kontraindiziert: Rotavirus, Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken.
  • Wenden Sie eine wirksame Verhütungsmethode Verständigen Sie Ihren Arzt, wenn Sie eine Schwangerschaft vermuten. Wenden Sie das Arzneimittel während der Stillzeit nicht an. Es gibt Biopharmaka, die für die Einnahme während der Schwangerschaft und / oder Stillzeit geeignet sind.
  • Bewahren Sie das Biopharmazeutikum im Kühlschrank auf (bei 2 bis 8 °C). Das Präparat nicht einfrieren.
  • Sorgen Sie für die Aufrechterhaltung der Kühlkette, indem sie eine Kühltasche verwenden, wenn Sie das Präparat in der Apotheke kaufen oder wenn Sie auf Reisen sind.
  • Denken Sie bei Flugreisen daran, bei Ihrem Arzt eine ärztliche Bescheinigung (die möglichst in englischer Sprache verfasst sein sollte) anzufordern, um die Mitnahme des Arzneimittels zu rechtfertigen. Führen Sie das Arzneimittel im Handgepäck mit. Wenn die Reise länger als 6 Stunden dauert, übergeben Sie das Präparat dem Bordpersonal, damit es während der Flugzeit im Kühlschrank des Flugzeugs aufbewahrt werden kann.
  • Es wird dringend empfohlen, mit dem Rauchen aufzuhören.
  • Ein Hautarzt- und Frauenarzttermin pro Jahr wird empfohlen.